Mittwoch, 20. Mai 2015
Ermahnung für Dieter Nuhr
Wenn man dereinst bei der Vergangenheitsaufarbeitung einen Stichtag sucht, ab dem man sich nicht mehr darauf berufen kann, daran geglaubt zu haben, dass Recht nicht Unrecht sein kann, dann eignet sich das gestrige Datum, an dem das Urteil gefällt wurde, dass Dieter Nurh als Hassprediger bezeichnet werden darf. Es ist kein höchstrichterliches Urteil, also ohne allgemeine Verbindlichkeit, aber nicht minder gefährlich für das Rechtsverständnis. Man weiß jetzt, was man zu erwarten hat.

Strafrechtlich hat man Dieter Nuhr laufenlassen, Freispruch, oder war es Einstellung des Verfahrens, der Staat hat sich für unzuständig erklärt.
Aber auch privatrechtlich; der Staat gewährt keinen Unterlassungsanspruch gegen die Bezeichnung als Hassprediger.
Das heißt nichts anderes, als dass die Sache der Scharia überlassen ist.

Mal sehen, wer sich „Ich bin Dieter“ anheftet.

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