Dienstag, 22. August 2023
Machtpraxis
Der Kanzler in München, er ruft zum Thema Deppinnensternchen, es mögen doch alle so reden, wie sie wollen, wieso soll das etwas sein, womit sich der Staat befasst, wir sind ein freies Land.

Klingt nach Tauwetter. Hat nicht funktioniert, da sagt man eben, man hätte es nie vorgehabt. Gibt Wichtigeres.

Die Frage, die sich aufdrängt, wäre, welche Rechtsbindung das denn hat. Kann man sich auf die Worte des Kanzlers berufen, wenn man nicht schändern will? Kann man wenigstens gegenüber der SPD geltendmachen, sogar der Kanzler überlässt es dem Belieben?

Ist natürlich Unsinn, kann man nicht, der redet doch nur daher wie Sigmar Gabriel, es war ein Wahlkampfauftritt.

Worin aber die genaue Botschaft dessen, dass doch der Staat gar nicht vorschreibt, wer behauptet denn so was, und alle entscheiden sollen, wie sie wollen, diese Sache der Beliebigkeit, eigentlich besteht, hört man kaum heraus. Das Machtverhältnis lautet ausformuliert auch nicht: „So und nicht anders wird geredet!“ Manche Untergeordneten sagen das zwar, aber gerade dagegen steht des Kanzlers Wort. Es gibt keine Vorschrift vom Staat. Nur den Willen und die Ambition: „Niemand muss so oder so reden, die Frage ist, ob man das will, die Frauen ausschließen, geschlechterungerechte Sprache benutzen, und daran zeigt sich die Menschenwürde und die Verfassungsmäßigkeit desjenigen, um den es geht.“
Das steht so nirgends und schon gar nicht als Programm.
Das ist Praxis.

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