Montag, 9. Dezember 2024
Neue Justiz
Da gab es nun die erstinstanzliche Verurteilung einer Rentnerin zu einer hohen Geldstrafe, weil sie dem Minister widersprochen hatte, wir bräuchten keine Vergewaltiger etc., darin sah das Gericht pauschalisierende Verunglimpfung aller Migranten und so weiter, wie wenn TAZ und Spiegel jetzt Rechtsprechung sind.
Ein Widerspruch zu einer ministeriellen Äußerung wäre früher gar nicht angezeigt worden, wenn doch, nicht angeklagt, wenn doch, nicht verurteilt. Wenn doch, dann nicht in der zweiten Instanz.
Die neue Rechtslage ist transformiert, aber auch die politische Ambition. Doch, wir brauchen Vergewaltiger und andere Kriminelle, die sind Teil des Machtapparats. Ganz unten und nicht staatlich gesteuert, aber in der Funktion, die Bürger zu erniedrigen.
Bei vielen funktioniert es ja auch, die sind von sich aus auf Linie oder eben nach dem Urteil.

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