Samstag, 7. Februar 2026
Entrechtet
In der Sache NiUS gegen das Land Schleswig-Holstein hat nun das erstinstanzliche Gericht gemeint, der Ministerpräsident war nicht als solcher in der Fernsehrederunde, sondern nur als CDU-Politiker, es bestehe daher kein Unterlassungsanspruch gegen das Land.

Es werden Instanzen folgen, und hier ist unsere Vermutung, wie die höchstrichterliche Feststellung kommen wird, leicht anders, aber im Ergebnis gleich, nämlich: Da das Fernsehen nicht Staat ist und die Redesendung kein Amtsblatt, ist das Gerede des Ministerpräsidenten keine hoheitliche Amtsausübung, kein Verwaltungsakt, sondern höchstens parteipolitisches Gerede ohne rechtlich bindende Außenwirkung. Dann kommt es nicht darauf an, ob die Zuschauer meinen, da sitzt der Ministerpräsident, er kann gar nicht staatlich da sitzen. Wenn der Ministerpräsident Federball spielt, handelt er auch nicht staatlich, es gewinnt oder verliert nicht das Land.

Das wäre rechtlich schlüssig und geht darum an der Realität vorbei, die in der Verfassung gar nicht vorkommt, die Macht wird in der Informationsgesellschaft ausgeübt, und für viele bei Hofe ist es der Tagesbefehl, wenn ausgerufen wird, gegen wen es gehen kann, Portale oder Querdenker.
Gegen diese Macht gibt es keine Rechtsmittel.

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