Mittwoch, 16. Juli 2025
Rechtsfehler
tagesschauder, 11:10h
Die sagt nun, sie sei nicht extrem und vertrete gemäßigte Politionen der Mitte der Gesellschaft.
Man kann ihre geäußerten Rechtsauffassungen, wie sie zitiert werden, allesamt für vertretbar halten, und geeignet, sie in den juristischen Diskurs einzubringen, so er denn besteht.
Eine befruchtete Eizelle, Maulbeerkeim, wer soll das sein? Kann man so sehen, auch und gerade, wenn man meint, der Mensch sei eben nicht seine Erbinformation.
Dazu sagt sie, die Gegenposition, die Menschenwürde an irgendwas menschlich Körperliches zu binden, sei biologistisch. Das ist nun, was nicht geht, biologistisch ist ein Kampfwort aus der Grünlinks-Ideologie, kein rechtswissenschaftlicher Begriff und daher kein Argument außerhalb der Partei. Außerdem spräche schon einiges dafür, Fragen des Lebens biologisch zu betrachten.
Und dass die späte Abtreibung rechtswidrig, aber nicht unbedingt strafbar sein solle, dass also der Gesetzgeber ein Ermessen habe, ob er die Tötung des acht Monate alten Fötus bestrafen wolle, das ist ins Falsche hinein gebeugt. Doch, das muss er grundsätzlich, wenn das eine Tötung eines Menschen ist. Dazu ist das Strafrecht da, die Rechtsgüter zu schützen. Es kann Entschuldigungstatbestände geben, auch Rechtfertigungstatbestände, das ist aber nicht, was von Grünlinks gewollt wird.
Die kann ihre Rechtsmeinung haben und vertreten, aber nicht zum Urteil machen.
Man kann ihre geäußerten Rechtsauffassungen, wie sie zitiert werden, allesamt für vertretbar halten, und geeignet, sie in den juristischen Diskurs einzubringen, so er denn besteht.
Eine befruchtete Eizelle, Maulbeerkeim, wer soll das sein? Kann man so sehen, auch und gerade, wenn man meint, der Mensch sei eben nicht seine Erbinformation.
Dazu sagt sie, die Gegenposition, die Menschenwürde an irgendwas menschlich Körperliches zu binden, sei biologistisch. Das ist nun, was nicht geht, biologistisch ist ein Kampfwort aus der Grünlinks-Ideologie, kein rechtswissenschaftlicher Begriff und daher kein Argument außerhalb der Partei. Außerdem spräche schon einiges dafür, Fragen des Lebens biologisch zu betrachten.
Und dass die späte Abtreibung rechtswidrig, aber nicht unbedingt strafbar sein solle, dass also der Gesetzgeber ein Ermessen habe, ob er die Tötung des acht Monate alten Fötus bestrafen wolle, das ist ins Falsche hinein gebeugt. Doch, das muss er grundsätzlich, wenn das eine Tötung eines Menschen ist. Dazu ist das Strafrecht da, die Rechtsgüter zu schützen. Es kann Entschuldigungstatbestände geben, auch Rechtfertigungstatbestände, das ist aber nicht, was von Grünlinks gewollt wird.
Die kann ihre Rechtsmeinung haben und vertreten, aber nicht zum Urteil machen.
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