Donnerstag, 2. Februar 2017
Fischer im Trüben
Wer nur etwas von Recht versteht, versteht auch von Recht nichts.
Dieser Satz wird verkörpert, sogar stark gewichtig verkörpert, durch den Richter am Bundesgerichtshof und Zeit-Artikelschreiber Thomas Fischer. Was er zu sagen hat, ist schon deshalb rechtsfehlerfrei, weil er als BGH-Richter über die Auslegung der Gesetze bestimmt. Aber nicht einmal der Rechtsstaat erhebt den Anspruch, dass die Justiz das Leben ersetzt. Fischer versinnbildlicht die Abgehobenheit, die eigentlich eine Einkapselung ist. Was er zu sagen hat, ist eben nur für Anklageschriften und Klausuren von Bedeutung, die Unglücksraben vom BGH haben sich aber dafür zu interessieren, was die weise Oma meint, um nicht weltfremd zu werden, nicht die Leute müssen die Unterscheidung parat haben, ob sie gerade ausgeraubt oder nur bestohlen werden.

Die Justiz ist nicht auf unserer Seite, das ist, was hängenbleibt. Und Thomas Fischer findet dabei auch gar nichts.

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