Freitag, 6. September 2019
Berliner Perspektive
Die Berliner Mietenverstaatlichung wäre laut einem Rechtsgutachten des früheren Verfassungsrichters Papier grundgesetzwidrig. Das heißt aber nicht, dass das nicht gemacht wird. Notfalls mit Klimanotstand begründet. Und es ist auch nicht so, dass das die Parteien des Senats Stimmen kosten würde, die Berliner sind so. Der Senat hat jetzt für die auch noch das Rebellische, der wird vom Kapitalismus behindert, weil er sich mit dem Kapitalismus anlegt.
Und die Berliner sehen auch, was sie davon haben: die Vision einer gerechten bezahlbaren Wohnung.

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