Dienstag, 8. Oktober 2019
Staatsleen
Etwas ist besonders falsch an diesem „Kein Rechtsstaat, aber kein Unrechtsstaat“. Selbstverständlich könnte man sich zuerst auf Maßstäbe einigen, ab wievielen, die bemerken, in einem Unrechtsstaat zu leben, es sich um einen solchen handelt, oder bei welcher Sperrminorität von Zufriedenen man davon nicht reden solle, auch kann man die Meinung des Auslands einbeziehen oder nicht, man könnte auch eine Kommission berufen, die über die Kommodität der Diktatur abschließend befindet.
Falsch ist schon das Ausschlussargument von Schwesig, „dann hätten alle ein Unrechtsleben geführt“, denn das betrachtet den Menschen als verstaatlicht. Genau das wollte die DDR, das ist ihr gelungen, das gerade würde für Unrechtsstaat sprechen.
Aber dass die Ministerpräsidenten, noch dazu von den Parteien, die die DDR beherrschten, sich anmaßen, diese Bewertung abzugeben, ist komplett falsch, das steht ihnen nicht zu, weil sie sich selbst damit eine Legitimität geben, die sie erst erweisen müssen. Wenn nur Hitler Unrechtsstaat war und vielleicht noch die schlimmen Populisten vergleichbar sind, entzieht der Landesleiter sich selbst einem Vergleich. Wenn es einen Unrechtsstaat Thüringen aus Definition nicht geben kann, ist man aber schon nah dran, sich dahin zu bewegen, wer sollte die Partei aufhalten, die Presse?
Schwesig und Ramelow müssen damit aufhören.

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