Mittwoch, 23. September 2015
Unter Maas
Unter Justizminister Heiko Maas wird Hass verboten. Es ist schon ganz klar, welcher Hass gemeint ist und welcher nicht, einen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz kann man also nicht sehen. Ebensowenig einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit, denn Hass ist keine Meinung. Gewalt wird provoziert, wenn es die richtige ist, Antifaschismus ist gegen Faschismus, aber wenn Hass festgestellt wird, hat man ein Problem. Der Hass ist zwar noch nicht die gesamte Straftat, aber justiziabel.
Alles mit dem Anschein der Rechtsstaatlichkeit.
Und da wird eine Sache interessant. Wenn der rechtsstaatliche Anschein aufrechterhalten bleiben soll, hat diese Rechtsänderung noch eine weitere Auswirkung. Bisher kann man kaum dagegen vorgehen, als Hasser bezeichnet zu werden oder Hass unterstellt zu kriegen. Das gilt als Meinung. Wenn nun aber Hass ein Tatbestandsmerkmal sein soll, wird die Hassunterstellung eine Tatsachenbehauptung und zur üblen Nachrede, wenn sie nicht bewiesen werden kann. Man kann also ab jetzt alle vor Gericht ziehen, von denen man Hass angehängt kriegt.
Das wollen wir doch mal sehen.

Noch was, wieso denken wir, das geschähe unter Heiko Maas? Das geschieht unter Merkel.

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