Donnerstag, 10. Januar 2013
Einladung ins Kalifat
Der Muslim-Zentralunrat Eimann Matzüek greift weiter um sich und fordert, laut Merkur, Religiösen Rassismus, speziell antimuslimischen, als Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Das deutsche.

Daran sind zwei Aspekte bemerkenswert, neben der schon nicht mehr verwunderlichen Forderung nach Sonderstellung von Islam, Moslems und Muslimen.
Erstens wird er schon wissen, was er nötig hat. Ablehnung des Islam nimmt zu, je mehr er sich inhaltlich und real existierend zu erkennen gibt, dagegen braucht er Geschütze.

Das zweite aber ist, was hier von der Rechtsordnung gehalten wird und welche Vorstellung über Straftatbestände besteht. Im Strafrecht geht es nicht darum, jemanden mit einem Paragraphen zu belegen, ihm eine geächtete Bezeichnung anzuhängen, wodurch er ins Unrecht gesetzt wird. So ist es bei uns nur linke Praxis. Sondern es wird subsumiert unter eine abstrakte Norm. Islamfeindlichkeit ist keine solche und wäre unter keine subsumierbar.
Das Gedankenverbrechen ist von unserer Verfassung ausgeschlossen. Matzis Forderung ist nicht nur verfassungswidrig, sie ist verfassungsfeindlich, weil sie die Außerkraftsetzung des Grundgesetzes voraussetzt. Er hat nur die Reihenfolge verwechselt, er kann sie erst erheben, nachdem die Verfassung ausgeschaltet ist.

Es wird schon genügend dummkorrupte Politiker geben, die sich ihr anschließen. Genügend dummkorrupte Journalisten gibt es ja schon.

Weiterführende Literatur: GEO EPOCHE über die ersten tausend Tage des Dritten Reiches

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