Dienstag, 27. Oktober 2015
Moralisch betrachtet
Im Grünen Reich wird moralisch argumentiert, vereinfacht gesagt. Argumentiert wird nicht, das erübrigt sich bei Moral.
Deshalb sollten wir einmal betrachten, was von der Moral her tatsächlich argumentativ vorzubringen wäre.

Die Gewährung politischen Asyls kann man als moralisch geboten ansehen, das wird grundsätzlich kaum in Zweifel gezogen. Es gäbe keine Obergrenze, meint Merkel, eine solche steht tatsächlich nicht im Grundgesetz, aber eine Belastungsgrenze gibt es sehr wohl. Nun ist es moralisch vertretbar, wenn auch politisch wenig ratsam, an diese Obergrenze zu gehen und darüber hinaus. Wenn damit eine faktische Grenze erreicht ist, kann gar kein Asyl mehr gewährt werden. Es ist daher unmoralisch und zutiefst verwerflich, Asyl ohne hinreichenden Grund der politischen Verfolgung gewährt zu haben.

Analog für Flüchtlinge aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten. Hier besteht keine dem Grunde nach moralische Verpflichtung zur Aufnahme, aber, wie die Kanzlerin sagt, wer schon mal da ist, muss human behandelt werden. Eine Willkommenskultur ist schädlich und unmoralisch, denn sie schafft Anreize, die letztlich zur Beseitigung der eigenen Voraussetzungen führen.

Es wird vorgebracht, man können keinem vorwerfen, ein besseres Leben zu suchen. Kommt darauf an, was man darunter versteht. Nicht verwerflich ist, woanders seine Arbeit anzubieten, wo es sich mehr lohnt oder wo man sicherer lebt.
Eine moralische Pflicht zur Aufnahme in die Sozialleistungssysteme kann es nun gar nicht geben. Weder hat man das Recht, von anderen Solidarleistungen zu verlangen, noch zu fordern, dass sie anderen erbracht werden.
Aber genau das tun die Sozialstaatsanwälte, sie fordern von anderen Leistungen ein, ohne dazu ein Recht zu haben. Äußerst unmoralisch.

Es ist also verwerflich, verschiedene Fälle gleich zu behandeln.
Alle als Flüchtlinge zu bezeichnen, ist unmoralisch.

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