Mittwoch, 14. August 2019
Gesetzgebungsgabe
Zwei Relevanzen einer Verfassungsklage, einmal die mediale Darstellung. Das Frühstücksradio im DLF stellt die Sache so dar, dass nur Sand ins Getriebe gestreut werden solle, das Gesetzgebungsverfahren war doch bis zur letzten Formalität, der Abstimmung im Parlament, schon durch, die Abgeordneten hatten einen langen Tag gehabt, weil schon Nacht war, wozu da noch Hammelsprung, und die Koalitionsmehrheit stünde doch sowieso. Also wieder typisches überflüssiges Aufmerksamkeitsmanöver. Obwohl, das räumt die Moderatorin ein, man Zweifel an der Beschlussfähigkeit haben könne, wenn man die Bilder sieht. Der Hörer weiß und fühlt, darauf kommt es doch gar nicht an, nicht so sehr.
Das andere ist das Verfassungsrechtliche, die Frage, ob das Präsidium des Bundestages zulässig gehandelt hat, Schäuble sagt ja. Das Präsidium kann die Beschlussfähigkeit feststellen. So steht es in der Geschäftsordnung. Heißt das – was eigentlich allein Sinn hätte – es zählt nach und stellt fest, was ist, oder – was einer haltungsparteilichen Auslegung gleichkäme – es kann mit seiner Einigkeit die Tatsachen ersetzen, Feststellung als Fiktion?
In dem Fall wäre das gesamte Parlament überflüssig, dann müsste nur das Präsidium entsprechend den zahlenmäßigen Mehrheiten die Gesetze für beschlossen erklären.
Sehen wir mal, wem das Verfassungsgericht in die Hände spielt.

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