Sonntag, 28. Februar 2016
Die Sprache des Grünen Reiches: Kriminalisierung
Wenn in einer Gegend eine wachsende Zahl an Straftaten zu verzeichnen ist, dann ist das eine Kriminalisierung.
Wenn jemand den Pfad des Rechts verlässt und als Verbrecher arbeitet, vollzieht er eine Kriminalisierung.
Sinken Hemmschwellen für Rechtsbrüche oder steigt die kriminelle Energie, ist ebenfalls von Kriminalisierung zu sprechen.

Hier sehen wir schon, diese Bedeutungen entsprechen inzwischen gar nicht mehr der Benutzung des Wortes, wie wir sie üblicherweise erleben. Da wird mit Kriminalisierung die Auswahl an Verfolgung gemeint, die Bestimmung, was unter Strafe gestellt wird, meistens bereits das Aufnehmen von Ermittlungen, was nach unserem überkommenen Rechtsverständnis gerade keine Verurteilung ausdrücken soll.
Unterschwellig und emotional wird Willkürlichkeit unterstellt, Ungerechtigkeit impliziert, auch durch die Passivkonstruktion, jemand oder etwas "wird kriminalisiert"; der Gedanke wird vom Handelnden weggeleitet.

Wer in diesem Sinne Kriminalisierung sagt, tut dies mit dem Anspruch, über die Auswahl an Strafverfolgung zu bestimmen, und zwar jenseits der gesetzlichen Regelungen.
Hier greift man nach dem Recht, um es eigenen machtpolitischen Interessen unterzuordnen.

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