Montag, 30. September 2019
Autosuggestion
Beim VW-Prozess ist eigentlich das Erstaunlichste, dass die Käufer sich geschädigt sehen, und das auch noch von VW. Eine Täuschung des Verbrauchers wäre allenfalls dann relevant, wenn sie zum Kauf des Autos aus ökologischen Motiven geführt hat. Das wäre wettbewerbsrechtlich angreifbar, aber immer noch kein Schaden. Der läge allenfalls im geminderten Wiederverkaufswert. VW könnte anbieten, alle Gebrauchten zum Preis nach Schwacke-Liste zu kaufen.
Geschädigt wäre allenfalls die Umwelt, von den Autofahrern, die glaubten, nicht ganz so schädlich zu sein, getäuscht ist der Staat, der mit strengeren Grenzwerten ankam, und es ist sehr verwunderlich, dass nun die Autofahrer sich auf die Seite des Staates stellen und auf geschädigt machen. „Wir wussten von nichts, wir wollten nur fahren.“

Wie auch immer es ausgeht, man sollte noch mal schnell ins Auto steigen und herumfahren.

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