Dienstag, 16. Februar 2016
Biegungsrecht
Eine Richterin hat einen Mann mit Zivilcourage wegen Notwehr verknackt, das hat einen Tag lang für Meldungen und Leserkommentare gesorgt. Die meisten der Laien fanden, hier wird Wehrlosigkeit trainiert, man solle Angst haben und sich verprügeln lassen oder wegschauen.
An die Richterin denkt wieder niemand.
Die muss jeden Tag zur Arbeit, die wohnt irgendwo, die hat vielleicht ein Auto und eine Art von Familie. Die muss das Urteil so fällen, dass sie sich nicht in Gefahr bringt, das ist entschuldigender Notstand. Verteidigen wird sie sich ja wohl nicht können, und auf Hilfe von anderen zu warten oder von der Polizei, ist nicht zumutbar.

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