Mittwoch, 17. Juli 2024
Retrokritik
FDP-Kubicki hat ja manchmal helle Momente, die aber nur einen schwachen Lichtschein auf die gesamte Unzulänglichkeit werfen, bei der die FDP mittut.
Wenn, so sagt er, die Gerichte die Faeser-Aktion für rechtswidrig erklären, dann sei ihr Rücktritt dran.

Ja, so wäre das früher gewesen, in den Zeiten, in denen ein Minister so was gar nicht gemacht hätte und als innerhalb der Regierung argumentativ das Verfassungsrecht vorgetragen worden wäre.
Nehmen wir an, das Verwaltungsgericht – das weniger – oder das Verfassungsgericht, das vielleicht noch halbwegs, hat an dem Vorgehen etwas auszusetzen, dann macht sie eben etwas anderes. Eine Öffentlichkeit, vor der sie sich zu verantworten hätte, existiert nicht mehr. Funk und Presse werden sagen, schön, dass das Gericht hier etwas bremst, und schön, dass die Ministerin versucht hat, gegen Hass und Hetze vorzugehen und so weiter.
Und die Leute im Volk werden nicht verstehen, wieso nicht auch das Gericht sie vor solchen schlimmen Publikationen schützen will.

Das wird so sein für den Fall, dass das Gericht das Grundgesetz anwendet in der bisherigen Rechtsprechung.
Möglicherweise sind wir auch da schon weiter und in der Urteilsbegründung heißt es, bei uns ist kein Platz für die Verbreitung von rechtem Gedankengut.

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