Dienstag, 30. Juli 2024
Konforme Verfassung
An dem gerade ergangenen Verfassungsgerichtsurteil, das es zulässt, dass ein Direktgewählter nicht unbedingt Abgeordneter wird, sieht man, dass nicht alles grundgesetzwidrig ist, was eigentlich den Ansprüchen an eine Demokratie zuwiderläuft.
Das Gericht sagt, vertretbar, der Wahlkreisabgeordnete ist Vertreter des ganzen Volkes, nicht ein Repräsentant des Gebietes. Das ist der Fall, auch wenn alle damit werben, eine starke Stimme ausgerechnet dieser Region im Bundestag sein zu wollen. Macht ohnehin niemand. Alles Partei. Darum kann der Gesetzgeber das so regeln wie getan, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen.
Auch die fehlende Logik, dass, wie das Gericht sagt, doch die drei Direktmandate zum Einzug der unter fünf Prozent gebliebenen Partei führen müssen, bei höheren Prozentzahlen aber dieselben Gewählten herausfallen könnten, kann verfassungskonform sein.
Die Verfassung schützt die Wähler nicht davor, dass die politische Klasse die ungeschriebenen Prinzipien der Demokratie vergisst.

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