Montag, 14. August 2023
Neue Justiz
Wie man weiß, möchte die Antidiskriminierungsbeauftragte, die vom Kanzleramt, die Beweislast umkehren bei Diskriminierungssachverhalten.
Man ist nun geneigt, sich lauter Fälle, darunter einige abstruse, vorzustellen, wo eine vor Gericht vorgetragene Behauptung, diskriminiert zu sein, zu einem entsprechenden Urteil führt.
Wer weiter denkt, weiß: es kommt dann gar nicht mehr zum Prozess, vielleicht noch da, wo die Infosphäre ein Urteil braucht.

Die vorige rot-grüne Bundesregierung hat aber noch mehr Vorarbeit geleistet, nämlich die Verbandsklage ermöglicht. Die Deutsche Umwelthilfe lebt davon.
Und jetzt denken wir uns mal, was geht, wenn Verbände Geld einklagen, weil ein Opfer diskriminiert wurde.

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Sogenannte Verbandsklagen widersprechen der Idee, dass vor dem Recht "alle gleich sind" und vor allem Klagen im Rechtsweg auch nicht rein politischer Natur sein dürfen.

Kollektivistische Kräfte, nicht nur in der BRD, greifen insofern den bekannten Rechtsweg politisch an, das Fachwort hier "Lawfare", es kann gemerkt werden, dass besonderes politisches und auch juristisches Verständnis vorliegt.

In praxi gehen dann bei wie gemeinten Klagen Medienkampagnen voran, die DUH ist anscheinend ein "political Player" und so von Teilen der Regierung gewünscht.

Das Rechtssystem der BRD und somit auch die "FDGO" kann vermutlich durch das Verbandsklagerecht überwunden werden, wenn so neue Normen gesetzt werden und insbesondere auch der Weg Richtung Beweislastumkehr geht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. W

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