Donnerstag, 18. Februar 2016
Beschützteninstinkte
Dies aus dem Tagesspiegel sollte schaudern lassen: „Ein Cafébesitzer untersagt seiner Kundin, ihr Kind in seinem Laden zu stillen. Ein Hotel verbittet sich Gäste unter 16 Jahren. Dürfen die das?“

Wer eine solche Frage stellt und wer sich eine solche Frage bieten lässt, hat das Verständnis für eine rechtsstaatlich verfasste Gesellschaft verloren. Wenn die Vorstellung vorherrscht, die Gruppe der Cafébesitzer und die Gruppe der Stillenden sollen sich auf Augenhöhe begegnen und ihre widerstrebenden Interessen in den Vermittlungsausschuss bringen, ist der Einzelne seiner Position der freien Entscheidung enthoben. Auf dieser jedoch sollte das Rechtsverständnis aufbauen.
Oder hätte sollen. Das Vorverständnis für eine freie Gesellschaft ist erfolgreich geschreddert und, wie es scheint, unwiederbringlich abhandengekommen.

Der Text labert die Situationan aus und kommt am Ende nicht einmal zu einer Antwort der aufgeworfenen Frage: „Ob man beim Stillverbot in einem Café von einer Diskriminierung sprechen kann, hält ein Sprecher von Frauensenatorin Dilek Kolat (SPD) für eher zweifelhaft. Es gebe auch ein Hausrecht des Wirtes. Aber betroffene Frauen sollten sich durchaus an die Antidiskriminierungsstelle wenden, dort werde man den Fall prüfen und weiterhelfen.“

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