Donnerstag, 18. Februar 2016
Beschützteninstinkte
Dies aus dem Tagesspiegel sollte schaudern lassen: „Ein Cafébesitzer untersagt seiner Kundin, ihr Kind in seinem Laden zu stillen. Ein Hotel verbittet sich Gäste unter 16 Jahren. Dürfen die das?“

Wer eine solche Frage stellt und wer sich eine solche Frage bieten lässt, hat das Verständnis für eine rechtsstaatlich verfasste Gesellschaft verloren. Wenn die Vorstellung vorherrscht, die Gruppe der Cafébesitzer und die Gruppe der Stillenden sollen sich auf Augenhöhe begegnen und ihre widerstrebenden Interessen in den Vermittlungsausschuss bringen, ist der Einzelne seiner Position der freien Entscheidung enthoben. Auf dieser jedoch sollte das Rechtsverständnis aufbauen.
Oder hätte sollen. Das Vorverständnis für eine freie Gesellschaft ist erfolgreich geschreddert und, wie es scheint, unwiederbringlich abhandengekommen.

Der Text labert die Situationan aus und kommt am Ende nicht einmal zu einer Antwort der aufgeworfenen Frage: „Ob man beim Stillverbot in einem Café von einer Diskriminierung sprechen kann, hält ein Sprecher von Frauensenatorin Dilek Kolat (SPD) für eher zweifelhaft. Es gebe auch ein Hausrecht des Wirtes. Aber betroffene Frauen sollten sich durchaus an die Antidiskriminierungsstelle wenden, dort werde man den Fall prüfen und weiterhelfen.“

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Fairerweise
sollte anerkannt werden, dass die BRD nie die Aufklärung als ein systembildendes Gesellschaftskonstrukt positiv-innerlich angenommen hat.
Sie wurde ihr aufgedrängt, den Ex-Nazis wurde sie befohlen und den Ex-Sozis die eigentlich verfassungsrechtlich vorgesehene Abstimmung verweigert.
Vermutlich gibt es nirgendwo sonst im "Westen" so wenige Liberale, vs. Liberalendarsteller.

Von doitschem Boden aus sind nicht nur die beiden großen Kollektivismen des letzten Jahrhunderts entwickelt worden, nein, sie konnten auch implementiert werden, und selbstverständlich gehört der Islam, der theozentrische Kollektivismus, der Ur-Kollektivismus sozusagen, mittlerweile 'unzweifelhaft' zu Doitschland. (Wobei das Normative gemeint sein müsste, ansonsten wäre die Aussage im Empirischen trivial.)
Zumindest, wenn der ehemaligen FDJ-Sekretärin Glauben geschenkt werden darf.

Insofern sind "Herden-Fragen" der Art 'Darf der das?' symptomatisch für die Mentalität, oft heißt es auch 'Darf der das sagen?' und Staatsbedienstete, Strafverfolger und Staatsanwälte machen sich an die Arbeit diesbezüglich zu prüfen.
Denn in der BRD ist schon die Freiheit der Meinungsäußerung ungesichert.

MFG
Dr. W

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Ob...
...sie während des Gesprächs mit der Antidiskriminierungsstelle stillen sollte? Man stelle sich vor, sie sitzt einer (naturbedingten) kinderlosen Mitarbeiterin gegenüber. Wie die sich wohl fühlen würde...

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