Freitag, 8. März 2013
Was spricht eigentlich noch gegen Selbstjustiz?
Für eine Anklage der Mörder vom Alexanderplatz wegen Mordes oder Totschlags gebe es keine Grundlage, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Man gibt sich nicht einmal mehr die Mühe vorzutäuschen, das Gewaltmonopol des Staates durch die Bindung an Recht und Gesetz zu legitimieren. Hier wird das Gesetz gebeugt, nicht nur das Rechtsempfinden.
Die Grundlage für eine Mordanklage lag auf dem Alexanderplatz.
Tötungsvorsatz wurde nicht gestanden, na und foltern bis zum Geständnis kann man ja nicht, also bleibt fahrlässige Tötung mit vorsätzlicher Körperverletzung, dafür wurde eigens der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge eingerichtet, weil sonst die fahrlässige Tötung hinter der vorsätzlichen Körperverletzung zurücktritt.
Nur leider ist das falsch. Gemeint ist vom Gesetz der Fall, dass nach oder mit der Verletzungshandlung eine Fahrlässigkeit vorkommt, die zum Tode führt und die so nicht absehbar war.
Was sollten die Mörder hier nicht gewusst haben? Dass es ein Kopf ist, auf den sie ungehemmt eintreten, dass Tritte gegen den Brustkorb tödliche Verletzungen hervorrufen, dass der am Boden liegende Jonny nicht nur so tut, als habe er genug?
All das wussten sie und hätten es nicht nur wissen müssen. Das ist Eventualvorsatz.
Wenn man einen fairen Prozess will, darf man die Sache wohl nicht mehr dem Staat überlassen.

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