Freitag, 8. März 2013
Was spricht eigentlich noch gegen Selbstjustiz?
Für eine Anklage der Mörder vom Alexanderplatz wegen Mordes oder Totschlags gebe es keine Grundlage, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Man gibt sich nicht einmal mehr die Mühe vorzutäuschen, das Gewaltmonopol des Staates durch die Bindung an Recht und Gesetz zu legitimieren. Hier wird das Gesetz gebeugt, nicht nur das Rechtsempfinden.
Die Grundlage für eine Mordanklage lag auf dem Alexanderplatz.
Tötungsvorsatz wurde nicht gestanden, na und foltern bis zum Geständnis kann man ja nicht, also bleibt fahrlässige Tötung mit vorsätzlicher Körperverletzung, dafür wurde eigens der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge eingerichtet, weil sonst die fahrlässige Tötung hinter der vorsätzlichen Körperverletzung zurücktritt.
Nur leider ist das falsch. Gemeint ist vom Gesetz der Fall, dass nach oder mit der Verletzungshandlung eine Fahrlässigkeit vorkommt, die zum Tode führt und die so nicht absehbar war.
Was sollten die Mörder hier nicht gewusst haben? Dass es ein Kopf ist, auf den sie ungehemmt eintreten, dass Tritte gegen den Brustkorb tödliche Verletzungen hervorrufen, dass der am Boden liegende Jonny nicht nur so tut, als habe er genug?
All das wussten sie und hätten es nicht nur wissen müssen. Das ist Eventualvorsatz.
Wenn man einen fairen Prozess will, darf man die Sache wohl nicht mehr dem Staat überlassen.

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Berlin
scheint eine Reise wert zu sein. Darf ich also um Bekanntgabe des Ortes und der Zeit unseres fairen Prozesses bitten?
Ich bitte auch darum, im Rahmen dieses Prozesses Legislative, Judikative und Exekutive zu vereinen, so wie es in den USA schon gehandhabt wird (Obama), oder noch besser, gehen wir so vor wie die EU, da beschließt direkt die Exekutive ihre eigenen Normen, die braucht keine Legislative mehr.
Uns kann in Berlin nichts passieren, denn wir werden in Berlin sogar von "Opferbeauftragten" offenbar fulminant beschützt (NACH den tätlichen Angriffen auf uns); heißt es doch in einer zu dem Anlass des obigen Aufrufs publizierten Meldung:
"Der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber sagte der dpa, die Anklage sei nachvollziehbar. Auch wenn nicht Mord oder Totschlag angeklagt seien, drohten bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mehrjährige Haftstrafen."

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"For justice, we must go to Don Corleone."
I went to the police, like a good American. These two boys were brought to trial. The judge sentenced them to three years in prison, and suspended the sentence. Suspended sentence! They went free that very day! I stood in the courtroom like a fool, and those two bastards, they smiled at me. Then I said to my wife, "For justice, we must go to Don Corleone." (Quelle)
MFG
Dr. W

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