Donnerstag, 5. Januar 2017
Unterscheidung von Landesverrat und Hochverrat
In unserem Strafrecht sind die Tatbestände so definiert, dass Landesverrat sich gegen die äußere Sicherheit und den Bestand des Staates richtet, wogegen Hochverrat den inneren Bestand der verfassungsmäßigen Ordnung etwa durch Staatsstreich angreift.

Feindliche Kämpfer ins Land zu holen, ist demzufolge Landesverrat.
Nicht legitimierten Cliquen eine Teilhabe am Haben und Sagen zuzuschieben, ist Hochverrat.

Dass das nicht durcheinandergebracht wird, wir wollen doch die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht verwerfen.

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