Freitag, 19. Februar 2016
Verwertbarkeitskriterien
Wenn die Leute von Sandra Maischberger das schaffen, ein Beispiel gelingfähiger Integrierbarkeit aufzuspüren, dann gibt es durchaus noch mehr Fälle, zu denen ein Gesprächsteilnehmer zutreffend bemerkte, da stellt sich die Frage nach Obergrenzen nicht. Ein Mann aus dem Iran ist vor zwei Jahren eingeflogen, hat durchschnittliches Deutsch gelernt, ist übergangsweise auf Sozialunterstützung angewiesen, aber sieht es nicht als erstrebenswert an, als Gastarbeitsloser zu leben, und hat gute berufliche Aussichten.
Schön, soweit es sich darstellt. Der rosa Gorilla ist kein Thema, der mit dem Bart.
Sogleich meinte die Vertreterin der Besondersgutmenschen in der Talkrunde, man solle und dürfe Menschen nicht nach wirtschaftlicher Verwertbarkeit betrachten.

Warum nicht?

Was spricht dagegen, dass jemand seine Fähigkeiten und seine Arbeitskraft ökonomisch verwertet?

Dies: dass er dann nicht mehr beherrschbar ist.
Dann hat man einen eigenständigen selbstbestimmten verwestlichten Menschen, der nicht mehr Massenware ist und keine Vertretung benötigt, die ihm Teilhabe verspricht, der vielleicht noch als Steuerzahler dem Staat auf die langen Finger schauen wird.

Unverwertbar für die Sozialindustrie.

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