Montag, 20. August 2018
Recht, Staat und Empfinden
Das hätten die Staatlichen gern, dass das Volk nur Rechtsempfinden hat und sie selbst das Rechtswissen und damit das Recht.

Zum Vergleich: Da gab es immer wieder Verfassungsklagen gegen das Wahlrecht und die Berechnung der Parlamentssitze, das Verfassungsgericht sagte immer, macht nichts, wenn es Verschiebungen gibt, kein Problem, wenn Parteien verschieden viele Stimmen für einen Sitz benötigt haben, das würde allen Parteien gleichermaßen gehen können, und wenn das Parlament größer wird wegen Überhang und Ausgleich, dann hat das der Wähler eben so gewollt -- bis es zu dem Effekt kam, dass mehr Stimmen für eine Partei zu einem Sitz weniger geführt haben, das konnte nicht mehr mit dem Wählerwillen in Einklang gebracht werden.

So ist es jetzt zu beobachten mit Asyl und Abschiebung und Sami A. Funktioniert der vermeintliche Rechtsstaat mit all seinen Reguliertheiten, entsteht das gegenteilige Ergebnis dessen, wozu der Rechtsstaat gedacht ist.

Es ist nicht etwa eine Frage des Empfindens. Wenn es richtig sein soll, Sami A. zurückzuholen, dann ist das Verfahren falsch, es entbehrt jeder Legitimität.
Wenn das der Rechtsstaat sein soll, dann brauchen wir keinen. Nicht aus Sensibilität, sondern weil der Rechtsstaat für den Vertrag der freien Bürger steht, durch den sie das Gewaltmonopol auf den Staat übertragen. Das Gewaltmonopol ist aber nicht die Begründung für das staatliche Handeln, sondern muss durch dieses seine Begründung beweisen.

Das ist auch eine Sache des Empfindens, spätestens in der Konsequenz dessen, was passiert.

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