Montag, 20. August 2018
Recht, Staat und Empfinden
Das hätten die Staatlichen gern, dass das Volk nur Rechtsempfinden hat und sie selbst das Rechtswissen und damit das Recht.

Zum Vergleich: Da gab es immer wieder Verfassungsklagen gegen das Wahlrecht und die Berechnung der Parlamentssitze, das Verfassungsgericht sagte immer, macht nichts, wenn es Verschiebungen gibt, kein Problem, wenn Parteien verschieden viele Stimmen für einen Sitz benötigt haben, das würde allen Parteien gleichermaßen gehen können, und wenn das Parlament größer wird wegen Überhang und Ausgleich, dann hat das der Wähler eben so gewollt -- bis es zu dem Effekt kam, dass mehr Stimmen für eine Partei zu einem Sitz weniger geführt haben, das konnte nicht mehr mit dem Wählerwillen in Einklang gebracht werden.

So ist es jetzt zu beobachten mit Asyl und Abschiebung und Sami A. Funktioniert der vermeintliche Rechtsstaat mit all seinen Reguliertheiten, entsteht das gegenteilige Ergebnis dessen, wozu der Rechtsstaat gedacht ist.

Es ist nicht etwa eine Frage des Empfindens. Wenn es richtig sein soll, Sami A. zurückzuholen, dann ist das Verfahren falsch, es entbehrt jeder Legitimität.
Wenn das der Rechtsstaat sein soll, dann brauchen wir keinen. Nicht aus Sensibilität, sondern weil der Rechtsstaat für den Vertrag der freien Bürger steht, durch den sie das Gewaltmonopol auf den Staat übertragen. Das Gewaltmonopol ist aber nicht die Begründung für das staatliche Handeln, sondern muss durch dieses seine Begründung beweisen.

Das ist auch eine Sache des Empfindens, spätestens in der Konsequenz dessen, was passiert.

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+1
Es wäre eine besondere Köstlichkeit, sozusagen, wenn "Sami A.", ein Bin Laden nahe Stehender sozusagen re-re-patriert wird, die Repratation ist hier das Fachwort, zur bairischen Landtagswahl.

Horst Seehofer bliebe, obwohl er diesen Import kaum begrüßen kann, als "BIM" (bundesdeutscher BundesInnenMinister) verantwortlich.

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Bonuskommentar
Gerichtliche Entscheide dürfen nie dem gesunden Menschenverstand widersprechen, geschieht dies dennoch in (hoffentlich - wobei die BRD sich ein wenig aufzulösen scheint, so zumindest die Außensicht) seltenen Fällen, wäre die Gesetzeslage zeitnah anzupassen.

Das Empfinden ist so eine Sache, ein gesundes (oder krankes) Volksempfinden sollte nicht konstruiert werden, wie viele meinen.
Allerdings darf der o.g. gesunde Menschenverstand nicht mit einem derart adjektivierten Empfinden in Zusammenhang gebracht werden, um ihn zu diskreditieren.

Kluge Sätze wie bspw. diese - 'Das Gewaltmonopol ist aber nicht die Begründung für das staatliche Handeln, sondern muss durch dieses seine Begründung beweisen.' - werden hier goutiert, mal abgesehen davon, dass das Gewaltmonopol die Begründung für staatliches Handeln ist und sich nicht derart (fortlaufend) beweisen muss.
Es liegt ja nichts anderes vor als die Ausübung von Recht zu delegieren, an eine abstrakt so genannte Staatsmacht, kein schlechter Versuch und auch vglw. ökonomisch, womöglich.
Der Film "Hang 'Em High" ist vglw. interessant, in diesem Zusammenhang, und darf beachtet bleiben.

MFG + schöne Woche noch,
Dr. W

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Zum Genaunehmen:
'Begründung' ist hier nicht im Doppelsinn gemeint, sondern nur als "darf nicht als rhetorische Begründung dienen wie 'der Staat darf das, weil es nur der Staat darf'".

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