Dienstag, 21. August 2018
Parteienbegünstigung
Da gab es doch Untersuchungen, weil ein Verein oder irgendjemand Plakatwerbung mit Unterstützung für die AfD gemacht hat, man ermittelte gegen die Afd wegen unerlaubter Wahlkampfhilfe oder so was, die rechtlichen Grundlagen seinen dahingestelt -- nur: Ist „Aufstehen“ irgendwas anderes? Sahra Wagenknecht will linke Mehrheiten organisieren, dies außerhalb der Parteienwahlwerbung. Ist jetzt das rechtsstaatlich einschlägige Prinzip, auf das es ankommt, dass damit mehrere Parteien begünstigt würden, nicht nur eine?
Eine Parteienbegünstigung ist es ja permanent im Rundfunk, alle Prominenten sagen was gegen die AfD, mithin für die Linksparteien, und denen könnte man es direkt anhängen; sie besetzen die Gremien, die ein Programm machen, das gegen ihren politischen Gegner vorgeht. Natürlich aus demokratischem Anliegen; weil der wieder die Anfänge bringt, denen man wehrt.
Die Gremien haben besonders viel Angst, denn bisher waren sie nicht abwählbar, jetzt erkennen sie die Gefahr.

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