Mittwoch, 25. Juli 2018
Rechtsdehnung
Das Urteil gegen die Putzfrau, die gepostet hatte, „so sind die“ usw., ist nur eines von vielen der Milieujustiz, aber es markiert eine weitere Verschärfung der Politisierung der Rechtsprechung, vorsichtig gesagt. Weniger vorsichtig gesagt: der Linksfaschistoidisierung der Rechtsbiegung. Denn noch vor wenigen Jahren wäre sowohl herrschende Meinung als auch herrschende Lehre und Klausurergebnis im Verfassungsrecht gewesen: von Meinungsfreiheit gedeckt. Und im Strafrecht: keine Volksverhetzung, weil ungeeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Das Gericht folgt aber einer neuen Auffassung, was der öffentliche Frieden sei, und der bedeutet: Konsens, ungestört von abweichenden Meinungen.
Der Richter soll die Putzfrau in der Urteilsbegründung belehrt haben: So was sagt man nicht. Mag sein, aber das ist keine Urteilsbegründung. Wenn er das so sieht, wäre die Besorgnis der Befangenheit zu prüfen.
Die Gerichte scheinen sich außerdem gern mit solchen Angeklagten zu überlasten, vor denen sie nichts zu befürchten haben.

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