Montag, 14. August 2023
Neue Justiz
Wie man weiß, möchte die Antidiskriminierungsbeauftragte, die vom Kanzleramt, die Beweislast umkehren bei Diskriminierungssachverhalten.
Man ist nun geneigt, sich lauter Fälle, darunter einige abstruse, vorzustellen, wo eine vor Gericht vorgetragene Behauptung, diskriminiert zu sein, zu einem entsprechenden Urteil führt.
Wer weiter denkt, weiß: es kommt dann gar nicht mehr zum Prozess, vielleicht noch da, wo die Infosphäre ein Urteil braucht.

Die vorige rot-grüne Bundesregierung hat aber noch mehr Vorarbeit geleistet, nämlich die Verbandsklage ermöglicht. Die Deutsche Umwelthilfe lebt davon.
Und jetzt denken wir uns mal, was geht, wenn Verbände Geld einklagen, weil ein Opfer diskriminiert wurde.

... link (1 Kommentar)   ... comment