Montag, 31. März 2025
Korrupter Abfluss
Hier wurden wir auf einen neuen Aspekt gebracht, wann etwas nach Korruption unterhalb der Strafbarkeit aussieht.
Gerade die Meldung, eine französische Parteichefin wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Näheres steht sicher auch irgendwo, darauf kommt es jetzt nicht an. Der Querdenker in Untersuchungshaft war auch wegen Untreue angeklagt oder noch nicht mal angeklagt, es ging nicht um öffentliche Gelder, sondern um Spenden, die ihm gegeben wurden, und die soll er ausgegeben haben. Das Gericht sieht keinen erhärteten Verdacht, aber egal.

Das bringt uns auf die zivilgesellschaftliche Frage: Was müsste mit den ganzen Fördergeldern eigentlich gemacht werden, damit es Untreue wäre?
Bei privaten Verträgen gibt es im BGB die Regelungen für Unmöglichkeit oder Schlechterfüllung, Ansprüche auf Nachbesserung oder Schadenersatz, was wäre denn das Vergleichbare bei den Wahrheitsfindern, Demokratiegeförderten und Großtanten gegen steuerbord, bei der Kulturszene, wie schlecht müssten sie ihre Leistung erbringen, dass das erhaltene Geld als veruntreut anzusehen wäre? Wenn Werbetexter gewerkschaftliches Geld für Plakate kriegen und die Werbefirmen und die, nach denen gar nicht gefragt wird, wann wäre das gezahlte Geld veruntreut?
Und, klar, nichts dergleichen, wie bei Abgeordneten oder Beauftragten, das kommt gar nicht vor.

Soll heißen, schauen wir doch mal darauf, ob die Leistung gegen Rassismus und gegen Faschismus und für Stärkung der Demokratie auch gestört sein kann.
Kann es gar keine Minderleistung geben, gibt es keine Leistung.
Jedenfalls nicht die, für die bezahlt wird.
Es fließt nur Geld ab.

... link (0 Kommentare)   ... comment