Montag, 24. April 2017
Systembeleidigung
Wie den Berichten zu entnehmen war, ist ein Rentner verurteilt worden, weil er Dunja Hayali als Systemnutte bezeichnet habe. Von der Urteilsbegründung war nichts zu vernehmen, soweit ersichtlich. Wenn das so war wie in den Medien dargestellt, hat die Justiz ihre bisherige Rechtsprechung damit geändert.

Bisher war herrschende Meinung, dass Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen beziehungsweise sich exponieren, mehr auszuhalten haben als der gewöhnliche Bürger und erst gegen blanke Schmähung, wenn sie sich nicht reimt, überhaupt vorgehen können.
Das ist auch richtig so, denn es gehört zum Berufsbild, benörgelt und bemotzt zu werden, und wer damit auch noch Geld verdient, der wird zwingend irgendwann von irgendwem bezichtigt, sich zu verkaufen, zudem ist Kritik am Wirken legitim, auch in ungehöriger Form, sofern sie sich auf die öffentlichen Tätigkeiten bezieht.
Das Wort von der Systemnutte kann nicht anders verstanden werden. Weder wollte der Rentner behaupten, Dunja Hayali betätige sich als Sexarbeiterin zur Karriereförderung und habe sich hochgeschlafen, wobei man sich beim ZDF wohl eher herunterschläft, noch kann es so aufgefasst werden. Systemnutte bedeutet den Vorwurf, sie mache politisch extremkorrekt, was von den Herrschenden nachgefragt wird. Ob das stimmt oder nicht, es wäre von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Dass es zur Verurteilung kam, bedeutet wohl: Hier fühlte sich das System beleidigt.

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Hoffentlich
landet man nicht vor Gericht, wenn man solche Personen als 'Regierungssprecher' (und 'Regierungssprecherinnen') bezeichnet.

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+1
Der Straftatbestand der Beleidigung, die Ehrpusseligkeit meinend, in einigen Staaten gibt es diesen Straftatbestand nicht, ist nicht aufklärerisch zu begründen.

Diese Ehrpusseligkeit ist, wenn der Rechtspflege anvertraut, auch sehr schlecht zu verwalten.
Die Rechtspflege führt hier tatsächlich Listen, welche Wörter wem gesagt werden dürfen. [1]

Womöglich ging schlicht die 'Nutte' nicht.

MFG
Dr. W

[1]
Ein "kleiner" Mangel besteht hier noch darin, beim Verwalten des eigentlich Unverwaltbaren, dass gelegentlich tatsächlich in der BRD die Person X der Person Y etwas sagen darf, aber nicht dasselbe von der Person Y der Person X gesagt werden darf.

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