Mittwoch, 11. Juli 2018
Willkürjustiz
Das ist ein vertretbares Urteil, Mord und besondere Schwere der Schuld, gemeinschaftlich begangen, auch ohne selbst abgedrückt zu haben. Juristisch gesehen kommt die Frage nach der Tatherrschaft etwas zu kurz, aber irgendwas ist ja immer.
Das Ungewöhnliche ist nur: Na bitte, geht doch. Der Staat kann eine harte Strafverfolgung vornehmen, wenn er nur will. Soll er ja auch. Soll er immer.
Falsch sind die ganzen milden Urteile, die, wie wir an so was sehen, deshalb milde sind, weil der Staat sich nicht die Mühe macht auszuforschen, wer von der Familie welche Rolle gespielt hat zum Beispiel oder wer von den Friedlichen die Gewalttätigen gedeckt hat. Alles Mittäter, genaugenommen. Und deshalb sind die politisch milden Staatsanwälte und Richter ebenfalls Mittäter, moralisch gesprochen, schuldig an der Verwahrlosung und Verrohung der Gesellschaft.
Auch willkürliche Milde ist Willkür.

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brauchen wir nicht mehr Effizienz und Ökonomie in Prozessen?
Dass Frau Zschäpe an dem Verbrechen beteiligt war, ist doch vor dem Prozeß klar gewesen. Welche entscheidenden Erkenntnisse in 5 Jahren und fast 50 Mio. € durch das Gericht ermittelt wurden, erschließt sich mir nicht, aus der heutigen Berichterstattung. Wenn jetzt auch noch die Berufung durchlaufen wird, mit all den möglichen Winkelzügen, können doch wahrscheinlich noch einige Jahre und Mios. ins Land gehen. Ist es wert, sich den Abgründen der Justiz zu suhlen, das Fazit zu ziehen, dass immer noch nicht vollständige Aufklärung erreicht wurde, und anderswo auf frischer Tat erwischte Verbrecher aus der U-Haft entlassen werden, weil es die Justiz nicht schafft Anklage zu erheben? Daher meine Frage, ob das Justizsystem nicht an den gröbsten Löchern reformiert werden muss. Unsere Justizministerin scheint aber an anderen Themen, die eigentlich nicht in ihr Ressort fallen, mehr Spaß zu finden.

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