Freitag, 19. Juli 2024
Rechtsquelle
Wieder was zur Faeser-Affäre, die gibt das Wochenthema. Apollo-News zitiert aus der Begründung. Alles Dinge, die gerade kein Verbot begründen, nach bisheriger Rechtslage. Jemand sagt und will und meint, solche Dinge, die bisher bestenfalls Anlass zur weiteren Beobachtung gewesen wären, wenn überhaupt. Aber die werden bewertet in TAZ-Sprech und nach einer SPD-Scharia.
Eine Rechtsprechung, wie wir sie kannten, zumal verfassungsgerichtliche, würde daraus einen Streifschuss am Ohr machen.
Aber: wir sind so weit, dass das erstens nicht sicher ist; gut möglich, dass die Urteile im selben Geiste fallen, und zweitens, wenn doch das Ganze für rechtswidrig befunden und aufgehoben wird – darauf kommt es schon nicht mehr an. In der Pseudosphäre ist durch diese Maßnahme und durch diese Begründung Recht gesetzt. Die Sache ist selbst eine Rechtsquelle. Nicht zum Zitieren in einer Hausarbeit, sondern real in Funk und Fernsehen und Presse und Partei. So läuft es! Das ist das Recht!
Und Nancy Faeser hat es erlassen. Sie ist Boss.
Sie hat ihre Position gesichert.

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Das Verbot
wurde mit dem Vereinsrecht begründet.

"Fraglich ist, ob das VereinsG hier überhaupt anwendbar ist. Denn im Gegensatz zum Vereinsrecht liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht nicht beim Bund, sondern bei den Ländern."

§ 3 VereinsG eine Schrankenregelung zur Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG), nicht aber zur Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) sei. "Selbständige Eingriffe in Art. 5 GG dürfen nicht auf das VereinsG gestützt werden


https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/compact-vereinsverbot-pressefreiheit-bmi-faeser-elsaesser-verein-verbot/

Wenn das so durchgeht, dann werden staatlicher Willkür gegen unliebsame Medien Tür und Tor geöffnet.

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