Freitag, 27. September 2024
Das Recht an der Seite
Momentan behandeln die Kommentare die Thüringen-Landtagsaffäre, und das Interessante ist, dass wie schon in Corona ohne Maske gezeigt wird und zu sehen ist, wer und was man ist.
Hier festzuhalten ist ein Gespräch aus dem mitteldeutschen Kulturradio mit einem Ostexperten, der gefragt wird, ob die Gegenpartei die Verfassung beziehungsweise Geschäftsordnung gebrochen habe oder bis zur Schmerzgrenze ausreize.
Wessen Schmerz soll da an der Grenze sein? Des Herrn Moderator, der Partei?
Der Experte sagt: beides.
Was ja eigentlich nicht sein kann, entweder Bruch, der ja schmerzlich sein kann, oder nur Ausreizung, dann eben im rechtlichen Rahmen, was auch jemandem wehtut, aber auszuhalten sein muss.
Der Experte versucht weiterhin, über den Dingen zu stehen und nur gegen die Gegenpartei zu sein, er sagt aus seiner Draufsicht, ja, die Gegenpartei „hat die Geschäftsordnung auf ihrer Seite“. Und das ist ja nun eine Ungeheuerlichkeit, die gar nicht danach klingt. Da ist das Denken in Parteiseiten. Nicht in Rechtskategorien. Man entspricht dem Recht oder hält sich dran oder eben nicht, aber man hat nicht das Recht auf seiner Seite und der politische Gegner auch nicht, das kann man nur so sehen, wenn man eben nicht meint, es nötig zu haben, sich ans Recht zu halten, sondern das Recht als Instrument versteht und als nichts weiter.

Es geht im vorliegenden Fall um die herrschende und logische Meinung, Anträge zur Geschäftsordnung können erst nach Konstituierung des Landtages eingereicht werden.
Interessant werden dürfte, was das Verfassungsgericht sagt. Wir sind so weit, dass möglich ist, dass es unserer Demokratie den Vorrang vor Logik gibt.

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