Mittwoch, 14. Mai 2025
Grüne Verfassung
Dankenswerterweise haben die freien Medien das Gutachten veröffentlicht. Sie kommen zu dem Befund, dass überwiegend Meinungen, die zulässig sind, herangezogen werden, einige mögen besonders unschön, garstig und ungeschlacht sein, aber, so finden sie, das solle und dürfe nicht verfassungsfeindlich sein, da sei das Amt doch sehr einseitig und rigoros und überempfindlich vorgegangen.

Uns scheint dazu noch eine Sache ergänzungsbedürftig zu sein, wobei es natürlich sein kann, dass es doch auch schon gesagt wurde oder gerade wird: ja, das Amt erbringt die Dienstleistung an die Partei, wie ein Anwalt, der seinen Mandanten auch mal unlogisch und offenkundig wahrheitswidrig vertritt. Worüber das alles aber etwas aussagt, ist die herrschende Auslegung dessen, was die Verfassung in neuer linksgrüner Lesart ist, ein Teil der transformierten Gesellschaft. Man nennt Abweichung nun halt mal verfassungsfeindlich, weil das so vorgeschrieben ist. Dieses Wort wird dafür genutzt.
In grüner Ideologie sind die aufgezählten Sachen wirklich Verstöße gegen den gesellschaftlichen Konsens, sind wirklich Bedrohungen des Staates, der nicht dulden kann, dass man eine andere Meinung als die indoktrinierte hat. Wir wissen jetzt, was die Linksgrünen wollen. Wussten wir schon, ahnten es, jetzt sehen wir, was die denken, was die einzig mögliche Gesellschaftsform sei, wäre und sein würde.
Wir sollten die aufgelisteten Äußerungen nicht einordnen als doch gar nicht verfassungsfeindlich, wir sollten das Auflisten ansehen als das Realisieren der Ideologie, die zum ersten Mal in reiner Form zutagetritt.
Zum ersten Mal seit Langem.

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