Samstag, 6. Februar 2016
Volk und Verhetzung
Würde man repräsentativ die Leute befragen, was unter Volksverhetzung zu verstehen ist, würden aller Wahrscheinlichkeit nach die meisten antworten, das ist, wenn man was ganz Schlimmes sagt, das so böse ist, dass es nicht geht. Viele würden konkretisieren: was gegen Ausländer und Flüchtlinge und was ganz Rechtsextremes.

Das wesentliche Tatbestandsmerkmal ist aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden und nur noch internen Kundigen bekannt: die Geeignetheit, den öffentlichen Frieden zu stören. Der öffentliche Friede ist das geschützte Rechtsgut, nicht der Konsens, er ist auch nicht gleichbedeutend mit der Ruhe im Lande. Dass sich die Leute über die Äußerung echauffieren, gehört nicht zum Straftatbestand.
Nicht die Meinung selbst steht unter Strafe. So ist es gewollt. Gewesen.

Mittlerweile wird alles Missliebige wegen Volksverhetzung angezeigt, und dies wird breit vermeldet. Die Einstellung des Verfahrens ist kaum eine Meldung wert, aber wir bekommen es mit einem gefühlten Tatbestand zu tun.
So ist es gewollt und wird auch in die Rechtsprechung eingehen.

Das Problem mit Gesetzen ist, dass sie generell-abstrakt gehalten sein müssen. Man könnte extremistische Äußerungen unter Strafe stellen, aber dann eben nicht nur die von der Gegenseite. Aber es gibt genügend Experten, die dieses Problem auch noch lösen.

Die Demokratie war mal so gemeint, dass man für alle Meinungen friedlich demonstrieren darf und für alles eine Partei gründen darf, der Rest ist dem demokratischen Diskurs zu überlassen.

Ein Minister, der darin eine Schande sieht, ist näher an nazi, als es jede dort getätigte Meinungsäußerung sein könnte.

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