Mittwoch, 30. März 2016
Falsche Frage
tagesschauder, 11:58h
Darf man mit einem Hammer sein Karma zerstören, um nicht wiedergeboren zu werden? Falls ja, darf man eines anderen Karma mit dem Hammer so sehr beschädigen, dass er an einer Wiedergeburt gehindert wird?
Völlig falsche Fragen, auf mehreren Ebenen. Wenn man von dem Wirklichkeitsbezug des Karmas ausgeht, dann kann man nicht mit einem Hammer draufhauen, und die Wiedergeburt hängt davon gar nicht ab, die droht bei schlechtem Karma.
Und dem vorgelagert ist die Unzulässigkeit der Frage nach der rechtlichen Erlaubnis. Die Rechtsfrage stellt sich hier nicht, und das aus Gründen des Rechtes selbst, nicht weil die Fragen absurd wären.
In einer freien Gesellschaft können solche Fragen besprochen werden, aber nicht mit gesellschaftlicher Relevanz. Ob man darf, kann keine Rechtsfrage sein, nur eine des privaten mentalen Zustands.
Wer solche Fragen diskutiert, kann es nur mit Prämissen der Unfreiheit.
Auf Deutschlandfunk in der Sendung Länderzeit geht es um die Theaterinszenierung von „Unterwerfung“ und die Frage, ob man einen islamophoben Roman schreiben dürfe, es wird geplappert, erstens sei „Unterwerfung“ kein islamophober Roman und zweitens habe man das Recht, einen islamophoben Roman zu schreiben.
Klingt nach Tauwetterperiode, Islamophobie und Recht dazu in einem Satz zu sagen. Doch diese Frage schon ist absurd und rechtswidrig. Der Begriff Islamophobie dürfte gar nicht zur Bewertung zugelassen werden, das Recht zum Schreiben eines Romans dürfte gar nicht zur Debatte stehen.
Aus islamischer Sicht ist es gerade nicht gestattet, einen islamophoben Roman zu schreiben.
Aber eben nur aus dieser, deshalb hätte man gar nicht das Recht, islamische Rechtsauffassungen in rechtliche und künstlerische Belange einfließen zu lassen.
Völlig falsche Fragen, auf mehreren Ebenen. Wenn man von dem Wirklichkeitsbezug des Karmas ausgeht, dann kann man nicht mit einem Hammer draufhauen, und die Wiedergeburt hängt davon gar nicht ab, die droht bei schlechtem Karma.
Und dem vorgelagert ist die Unzulässigkeit der Frage nach der rechtlichen Erlaubnis. Die Rechtsfrage stellt sich hier nicht, und das aus Gründen des Rechtes selbst, nicht weil die Fragen absurd wären.
In einer freien Gesellschaft können solche Fragen besprochen werden, aber nicht mit gesellschaftlicher Relevanz. Ob man darf, kann keine Rechtsfrage sein, nur eine des privaten mentalen Zustands.
Wer solche Fragen diskutiert, kann es nur mit Prämissen der Unfreiheit.
Auf Deutschlandfunk in der Sendung Länderzeit geht es um die Theaterinszenierung von „Unterwerfung“ und die Frage, ob man einen islamophoben Roman schreiben dürfe, es wird geplappert, erstens sei „Unterwerfung“ kein islamophober Roman und zweitens habe man das Recht, einen islamophoben Roman zu schreiben.
Klingt nach Tauwetterperiode, Islamophobie und Recht dazu in einem Satz zu sagen. Doch diese Frage schon ist absurd und rechtswidrig. Der Begriff Islamophobie dürfte gar nicht zur Bewertung zugelassen werden, das Recht zum Schreiben eines Romans dürfte gar nicht zur Debatte stehen.
Aus islamischer Sicht ist es gerade nicht gestattet, einen islamophoben Roman zu schreiben.
Aber eben nur aus dieser, deshalb hätte man gar nicht das Recht, islamische Rechtsauffassungen in rechtliche und künstlerische Belange einfließen zu lassen.
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