Montag, 26. April 2021
Gutgemeint
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus unserem Grundgesetz beinhaltet nicht nur das Geschwätzrecht, jeder redet alles, was er will, sondern auch das Recht, sich aus zugänglichen Quellen frei zu informieren, um sich eine Meinung zu bilden. Dies nun kann als erledigt angesehen werden. Man bekommt Informationen nur noch vorgemeint. Ob Schauspieler Gesicht zeigen oder für Empörung sorgen, hängt davon ab, ob sie eine herrschende oder eine eigene Meinung vertreten haben, und die normative Kraft des Faktischen wirkt stärker als ein Straftatbestand.
Als Nutzer bekommt man sehr genau mit, was man nicht sagen soll, weil man es besser nicht sagt, und eine andere Vorstellung von richtig oder falsch hat man nicht entwickelt.

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