Samstag, 19. Juni 2021
Entscheidung in der Nebensache
In der Thüringer Presse gibt es die Überschriften, denen zufolge das Verfassungsgericht die Kemmerich-Wahl überprüft.
Hinter den Bezahlschranken oder im Zeitungstext gibt es dann selbstverständlich die Erklärung, um was es geht, so dass die Presse wieder mal nicht so genannt werden darf, wie es naheläge, es geht nämlich darum, ob die Kanzlerin die Rückgängigmachung anordnen durfte.

Das Prozessergebnis ist abzusehen: Das Gericht wird feststellen: Durfte sie nicht, hat sie auch nicht. Sie hat was gesagt, das jetzt vielleicht nicht die einzige mögliche Aussage dazu wäre, aber sie hat eben keine Anweisung gegeben, keinen hoheitlichen Akt vorgenommen, gegen den geklagt werden könnte. Sie hat einfach zur Meinungsbildung beigetragen.
Darum wird die Klage abgewiesen.

Und genau darin liegt der Beweis für die Aushebelung des Rechtsstaates. Formal wurde kein Recht gebrochen, aber um Formalitäten und Recht schert man sich nicht mehr. Die Funktionsweisen sind postdemokratich und parastaatlich. Generell-abstrakte Normen sind ersetzt durch Moralgefühl. Mitmacherei zählt.
Die Verfassung ist Nebensache.

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