Montag, 19. Mai 2025
Fallbeobachtungen
Dieses Faeser-Gutachten sagt mit seiner öffentlichen Wirkung schon alles über uns. Zum einen müsste man über solche Lächerlichkeiten lachen, zum anderen müssten alle, die von sich behaupten, sich eine eigene Meinung selber zu bilden, sagen: so nicht! Jede Gesinnung kann mal die abweichende sein, darum ist uns grundgesetzlich gewährt, dass die falsche Meinung keine staatsrechtliche Kategorie sein darf.
Aber so eine Öffentlichkeit haben wir nicht.
Die Gegenöffentlichkeit ist aus allgemeiner Sicht die der Abweichler, mit denen man nichts zu tun haben will.

Warten wir mal, bis es politschutzmäßig verfolgt wird, wenn jemand mit Hinblick auf die Totalisierung der medialen Komplexität sagt: Einmal 33 reicht!

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