Mittwoch, 5. November 2025
Hetzendes Verbot
Der Innenminister begründet das Verbot von „Muslim Interaktiv“ mit „gegen verfassungsmäßige Ordnung und gegen Gedanken der Völkerverständigung“ .
Gegen Verfassungsordnung, das ist ein Grund, aber gegen Gedanken der Völkerverständigung, was soll das denn sein? Gegen Gedanken?
Das kennen wir von früher anders, gegen Gedanken kann der Staat nicht vorgehen.
Das ist gewiss ein Tarnwort für Antisemitismus und weitere üble Sachen, dann sollte man die aber benennen, statt ein Wort aus dem grünlinken Schmuckkästchen zu verwenden. Sollte wohl erst einmal so klingen wie „gegen Vielfalt“, das wäre aber noch weniger ein Rechtsbegriff.
Und gegen andere Gedanken vorzugehen, ist damit auch schon angelegt.

Ob das was nützt, ist sehr fraglich, Verbot von Muslim interaktiv klingt doch schon so nach antimuslimischem Rassismus.

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