Donnerstag, 27. April 2017
Gemäßigtes Recht
Denkbar sind Umstände durchaus, unter denen es berechtigt bis richtig wäre, wie nun gerichtlich geurteilt worden ist, dass „ehemalige Angehörige der Taliban“ in Deutschland bleiben dürfen, also Überläufer. Das könnte schon Sinn haben.
Nur bestehen unsererseits diese Umstände nicht.
Wir haben nichts, wozu übergelaufen werden könnte.
Dazu müssten wir der Westen sein, das christlich geprägte aufgeklärte Abendland, das sich dem Kampf gegen die islamistische Bedrohung stellt und dem Krieg des Terrors etwas entgegensetzt, und zwar sich selbst. Nein, das sind wir nicht, wir sind unterwürfige Kollaborateure, wir phantasieren uns unsere Schocklähmung zur Willkommenskultur hoch, um zu glauben, etwas zu schaffen.
Von den ehemaligen Taliban wird es heißen, sie waren den Sicherheitsbehörden bekannt.

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Das bundesdeutsche und per Grundgesetz (!) abgesicherte Asylrecht führt dazu, dass Afghanen fälschlicherweise angeben Taliban (gewesen) zu sein und andere fälschlicherweise bspw. dem "Islamischen Staat" anzugehören (oder angehört zu haben), weil dann in den Herkunftsländern verfolgt und hoffnungsvoll oder sicher mit ihrem Asylantrag in der BRD anerkannt zu werden?

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