Mittwoch, 25. Juli 2018
Rechtsdehnung
Das Urteil gegen die Putzfrau, die gepostet hatte, „so sind die“ usw., ist nur eines von vielen der Milieujustiz, aber es markiert eine weitere Verschärfung der Politisierung der Rechtsprechung, vorsichtig gesagt. Weniger vorsichtig gesagt: der Linksfaschistoidisierung der Rechtsbiegung. Denn noch vor wenigen Jahren wäre sowohl herrschende Meinung als auch herrschende Lehre und Klausurergebnis im Verfassungsrecht gewesen: von Meinungsfreiheit gedeckt. Und im Strafrecht: keine Volksverhetzung, weil ungeeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Das Gericht folgt aber einer neuen Auffassung, was der öffentliche Frieden sei, und der bedeutet: Konsens, ungestört von abweichenden Meinungen.
Der Richter soll die Putzfrau in der Urteilsbegründung belehrt haben: So was sagt man nicht. Mag sein, aber das ist keine Urteilsbegründung. Wenn er das so sieht, wäre die Besorgnis der Befangenheit zu prüfen.
Die Gerichte scheinen sich außerdem gern mit solchen Angeklagten zu überlasten, vor denen sie nichts zu befürchten haben.

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Mir fallen dazu noch
Sami und Beate ein.

Wobei die Putzfrau bestimmt nicht Beate heisst. Aber als potentielle Beate angesehen wird.

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Ja, wobei man
bei Beate immer noch meinen kann, das ist hier mal die Härte des Rechtsstaates, die sonst ausfällt, bei Sami ist es antizipierte Siegerjustiz.

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+1
Es ging bei der sog. Volksverhetzung wie übrigens auch bei diesem Straftatbestand wohl immer darum sukzessive die für aufklärerische Gesellschaftssysteme zentrale Freiheit der individuellen Meinungsäußerungen anzugreifen bis stark einzuschränken bis zu vernichten.
Das Geeignet-Sein und diese Sache mit dem öffentlichen Frieden sind erkennbar darauf angelegt einerseits der Richterschaft größtmöglichen Spielraum bei der sog. Wahrheitsfindung zu geben und andererseits auch kollektivistisch, den Mob meinend, auch den Straßenmob, letztlich entscheiden zu lassen.

In der heutigen BRD, die zumindest historisch, ihre rechtlichen Vorläufer meinend, se-ehr kollektivismus-erfahren ist, die liberale Demokratie nur auf "besonderen Zuruf" letztlich angenommen hat, muss sozusagen auch der theozentrische Kollektivismus gut ankommen. [1]

(Wobei Dr. W sittlich ordentlich dastehende Leutz, wie sozusagen auch alle Mitleser von dieser Einschätzung, ausnimmt.)

Übrigens hat auch der junge Ratzinger den Mobgedanken in den seinerzeit noch neu eingepflegten rechtlichen Regelungen Ende der Sechziger erkannt, bei besonderem Bedarf wird Dr. W auf dbzgl. Texte von Ratzinger verweisen; dies aber nur am Rande angemerkt.

MFG
Dr. W

[1]
Dr. W freut sich sozusagen schon auf den so entstehenden Bastard.

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