Montag, 5. April 2021
Zu kurze Amtszeiten
Jetzt wird an einer Verlängerung der Wahlperioden des Bundestages gearbeitet, es wird vorbereitet, dass alle das wollen.
Der neue Verfassungsgerichtspräsident sagt es etwa, er ist ein Merkelianer. Was geht ihn die Länge der Legislaturperiode an?
Strenggenommen hat er nur gesagt, verfassungsrechtlich bestünden keine Einwände, aber noch strenger genommen hat er damit eben doch der Regierung zugearbeitet. Die Frage wäre, ob die Kompetenz, keine Einwände gegen eine Verlängerung der Legislaturperiode zu haben, bei der Stellenbeschreibung eine Rolle gespielt hat.
Dass eine Regierungsbildung Zeit in Anspruch nimmt, kann nun aber kein Grund sein, sie seltener stattfinden zu lassen, ebensowenig, dass zum Ende der Legislaturperiode schon wieder Wahlkampf ist. So ist es eigentlich ganz in Ordnung, wenn und solange und sofern und falls das Volk der Souverän ist. Stören Wahlen und Regierungsbildung nur, dann sollte man sich ohnehin etwas anderes einfallen lassen.

... comment