Montag, 13. Juli 2026
Gebücktes Recht
Die FAZ hat den Gastbeitrag:
"Auch Blockaden können grundrechtlich geschützt sein.
Widerstand als Verfassungsinterpretation: Statt dankbar zu sein, dass die Zivilgesellschaft tut, was die Politik nicht schafft, kriminalisiert man die Proteste und Blockaden gegen den AfD-Parteitag auch noch.“
Die FAZ?
Doch, ja, FAZ.
Man ist geneigt, inhaltlich sachlich zu argumentieren, warum das aus rechtlicher Sicht und so weiter. Nützt aber nichts. Die Selbstermächtigung ist so weit, dass nicht nur das Recht untergeordnet wird, sondern auch die FAZ zur Frankfurter Rundschau geworden ist.

Ein paar Leserbriefe wird es geben, Diskussionen in der Redaktion, na bitte, offener Diskurs.
Es ist aber nicht möglich, diesen offenen Diskurs auf der verfassungsrechtlichen Ebene zu führen. Die Öffnung des Diskurses hatte gerade den Zweck, das Recht zu zerreden. Der Rechtsstaat ist zur Debatte gestellt.

Jedenfalls haben die nicht das Problem, dass Steinmeier nicht ihr Bundespräsident wäre.

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