Freitag, 3. Juli 2015
Die Stadt vom Tyrannen befreien
tagesschauder, 12:29h
Ruhrgebiet: rechtsfreie Räume oder No-go-Areas, in denen die Polizei laut focus.de nichts zu sagen hat.
Das ist der Zustand. Buschkowsky nennt es Landnahme.
Wieder einmal: das ist nicht passiert, das ist gewollt. Man muss nur Grüne sehen, die bei der Vorstellung von polizeibefreiten Gebieten glücklich lächeln. Wieder ein Landstrich von der Nazivergangenheit erlöst.
Es wird nicht mehr lange dauern, bis ganz offiziell erklärt wird, dass diese Gebiete keineswegs rechtsfrei sind, sondern ein blühendes Gemeinwesen haben, viel besser, als es unser deutsches Wesen hinkriegen würde, und dass man diese funktionierenden Gesellschaften keinesfalls kolonialisieren dürfe.
Diese grünen Stammtischparolen sind jetzt schon gängig, aber irgendjemand wird es sein, der sie zum ersten Mal amtlich ausgibt. Nicht gleich Claudia Roth, erst irgend ein Staatssekretär bei Anne Will.
Und wir müssen zusehen, den wegen Hoch- und Landesverrates dranzukriegen. Der ist gemeint in Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz, der es unternimmt, die in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, und gegen den man, weil andere Abhilfe nicht möglich ist, Widerstand zu leisten berechtigt ist.
Das ist der Zustand. Buschkowsky nennt es Landnahme.
Wieder einmal: das ist nicht passiert, das ist gewollt. Man muss nur Grüne sehen, die bei der Vorstellung von polizeibefreiten Gebieten glücklich lächeln. Wieder ein Landstrich von der Nazivergangenheit erlöst.
Es wird nicht mehr lange dauern, bis ganz offiziell erklärt wird, dass diese Gebiete keineswegs rechtsfrei sind, sondern ein blühendes Gemeinwesen haben, viel besser, als es unser deutsches Wesen hinkriegen würde, und dass man diese funktionierenden Gesellschaften keinesfalls kolonialisieren dürfe.
Diese grünen Stammtischparolen sind jetzt schon gängig, aber irgendjemand wird es sein, der sie zum ersten Mal amtlich ausgibt. Nicht gleich Claudia Roth, erst irgend ein Staatssekretär bei Anne Will.
Und wir müssen zusehen, den wegen Hoch- und Landesverrates dranzukriegen. Der ist gemeint in Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz, der es unternimmt, die in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, und gegen den man, weil andere Abhilfe nicht möglich ist, Widerstand zu leisten berechtigt ist.
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