Samstag, 31. Januar 2015
Mengenlehre
Wenn a zu Deutschland gehört, dann gehört a zu mindestens einem Bundesland. Nicht notwendig muss a zu jedem Bundesland gehören, a kann also durchaus nicht zu Sachsen gehören.
Wenn b zu a gehört, gehört auch b zu Deutschland.

Politisch kann alles ganz anders sein.
Die Kanzlerin kann ein a ohne b wünschen, das darf sie.
Sie muss sich dann nicht nur fragen lassen, wie sie sich das vorstellt, sondern auch beantworten können.

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