Dienstag, 13. April 2021
Merkelbremse
Das ist jetzt mal ein Nebenaspekt für zwischendurch, aber schon anlässlich der Frage, wie man 'Nie wieder Merkel' erreichten kann, etwa mit einer grundgesetzlichen Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers.
Wie sähe die aus und wie zweckmäßig wäre sie?
Man könnte die Obergrenze auf zwei Amtszeiten oder acht Jahre festschreiben. Aber was wäre dann mit Neuwahlen? Gerhard Schröder hatte Neuwahlen herbeigeführt, um wieder anzutreten, ein Jahr vor dem regulären Ende seiner zweiten Amtsperiode. Hätte im Gesetz gestanden, Bundeskanzler kann nicht werden, wer schon zweimal zum Bundeskanzler gewählt wurde, hätte er gar nicht antreten dürfen, wäre die Bestimmung, die Amtszeit endet spätestens nach acht oder vielleicht zehn Jahren, hätte er in der Mitte seiner dritten Amtszeit nach einer gewonnenen Wahl als zurückgetreten gelten müssen. Nun hätte es, gewonnene Wahl vorausgesetzt, so sein können, dass das Wählervotum sich genau darauf bezogen hätte, 'wir nehmen den, der aufhören muss', aber auch so, dass einer, der gewählt wurde und gewonnen hat, aus formellen Gründen aufhören müsste.
Es ist zu vermuten, dass die Begrenzung ein Motiv liefern würde, Neuwahlen, auch dringend nötige, zu vermeiden.
Dieses Begehren, die Amtszeit zu begrenzen, zeigt eigentlich, dass es unter normalen Gepflogenheiten nicht nötig wäre, denn unsere Kanzlerin, die uns auf diese Idee bringt, hat ihre letzte Wahl verloren und hätte spätestens nach dem Ende der Sondierungen ihr Verhalten dem anpassen müssen, wie es früher üblich war.

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