Dienstag, 13. April 2021
Merkelbremse
Das ist jetzt mal ein Nebenaspekt für zwischendurch, aber schon anlässlich der Frage, wie man 'Nie wieder Merkel' erreichten kann, etwa mit einer grundgesetzlichen Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers.
Wie sähe die aus und wie zweckmäßig wäre sie?
Man könnte die Obergrenze auf zwei Amtszeiten oder acht Jahre festschreiben. Aber was wäre dann mit Neuwahlen? Gerhard Schröder hatte Neuwahlen herbeigeführt, um wieder anzutreten, ein Jahr vor dem regulären Ende seiner zweiten Amtsperiode. Hätte im Gesetz gestanden, Bundeskanzler kann nicht werden, wer schon zweimal zum Bundeskanzler gewählt wurde, hätte er gar nicht antreten dürfen, wäre die Bestimmung, die Amtszeit endet spätestens nach acht oder vielleicht zehn Jahren, hätte er in der Mitte seiner dritten Amtszeit nach einer gewonnenen Wahl als zurückgetreten gelten müssen. Nun hätte es, gewonnene Wahl vorausgesetzt, so sein können, dass das Wählervotum sich genau darauf bezogen hätte, 'wir nehmen den, der aufhören muss', aber auch so, dass einer, der gewählt wurde und gewonnen hat, aus formellen Gründen aufhören müsste.
Es ist zu vermuten, dass die Begrenzung ein Motiv liefern würde, Neuwahlen, auch dringend nötige, zu vermeiden.
Dieses Begehren, die Amtszeit zu begrenzen, zeigt eigentlich, dass es unter normalen Gepflogenheiten nicht nötig wäre, denn unsere Kanzlerin, die uns auf diese Idee bringt, hat ihre letzte Wahl verloren und hätte spätestens nach dem Ende der Sondierungen ihr Verhalten dem anpassen müssen, wie es früher üblich war.

... comment

 
Der Bundeskanzler
... wird in D vom Parlament gewählt und braucht dort einen ständigen Rückhalt. Er kann, wenn die Mehrheit fehlt, täglich vom Parlament gestürzt werden. Länder mit ähnlicher Verfassung haben auch keine Begrenzung der Amtszeit. Vermutlich müsste man den Kanzlerin erst ein Mal stärken, um dann Amtszeiten zu regulieren.

... link  


... comment
 
#
Moment, die "Datenlage 2017" ist so :

-> https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahl_2017

I.e. Merkel hat diese Wahl, irgendwie, gewonnen, demokratisch-koalitionöre Mehrheiten erhalten, sie hat "nur" an Wählerstimmen verloren.

Hier, bei diesem Gag - 'Dieses Begehren, die Amtszeit zu begrenzen, zeigt eigentlich, dass es unter normalen Gepflogenheiten nicht nötig wäre, denn unsere Kanzlerin, die uns auf diese Idee bringt, hat ihre letzte Wahl verloren und hätte spätestens nach dem Ende der Sondierungen ihr Verhalten dem anpassen müssen, wie es früher üblich war.' - war es 'früher' auch nicht anders, wir vergleichen bspw. hiermit :

-> https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahl_1994

Übrigens entsprächen Amtszeitbegrenzungen Altersdiskriminierung und sind nicht liberaldemokratisch so vorgesehen.

Amtszeitbegrenzungen zu befürworten hieße aus diesseitiger Sicht das passive Wahlrecht einzuschränken und Zweifel am (liberal-)demokratischen Gesamtvorhaben zu säen oder zu stärken.

--
Die Verkommenheit von Dr. Angela Dorothea Merkel ist ihr Problem bzw. das Problem des Wahl- oder Staatsvolks, das sie unterstützt.
Sie können Läuse nicht vertreiben, indem sie ihre Lebenszeit (zyklisch >:->) begrenzen.

MFG
Wb

... link  


... comment