Montag, 22. April 2024
Ungefällige Rechtsprechung
Nicht aufgeklickt, nur im Browser angeboten bekommen als Thema zum Nachdenken, Legal Tribune Online, die bringen, dass das Verfassungsgericht sich „keinen Gefallen getan“ habe mit dem Reichelt-Urteil.
Das kann man nicht noch mit Aufklicken belohnen.
Alle Urteile, höchstrichterliche zumal, werden in der juristischen Literatur gegebenenfalls kritisiert. Aber dann, so war es jedenfalls bisher, nach festen juristischen Maßstäben, nicht nach politischer Ausrichtung. Nicht danach, ob es passt. Wenigstens hätte man sich bisher die Mühe gegeben, ein Urteil, das politisch nicht passt, nach Maßstäben, die wenigstens außerpolitisch erscheinen, zu besprechen.
Und das bedeutet nicht, noch ein paar Niveaustufen herunterzugehen, auf die Ebene von Emotion, Drohung und Groll, was ja bei den anderen als ganz verwerflich angesehen wird genauso wie Kritik an Urteilen, wenn sie Klima und Corona betrafen.
Aber das ist Teil der Botschaft. Wer über die Maßstäbe herrscht, hat die Macht.
Das Verfassungsgericht hat bloß das Grundgesetz.

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